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Benutzerordnung:

FÜR DAS TIEBER FREIZEIT ZENTRUM/Tieber-See

 

§ 1 – Zweck der Badeordnung
Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Badebereich. Sie ist für alle Besucher des Bades verbindlich. Mit dem Betreten des Tieber Freizeitzentrum
erklärt sich der Besucher mit der Befolgung und Einhaltung der Bestimmungen der Badeordnung sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen
Anordnungen einverstanden.

 

§ 2 – Badegäste
Die Benutzung des Bades steht grundsätzlich jedermann frei.
Ausgeschlossen sind Personen:

die unter Einfluss berauschender Mittel stehen oder die an einer ansteckenden Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden. Personen, die sich ohne fremde Mittel nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, insbesondere Personen mit körperlichen und geistigen Gebrechen, welche während des Besuches des Bades der Hilfe und Aufsicht bedürfen, ist die Benutzung des Tieber Freizeitzentrums nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet. Kinder unter 7 Jahren
bedürfen einer Aufsichtsperson.

 

§ 3 – Betriebszeiten
Der Beginn sowie die Beendigung der Badesaison und die täglichen Badezeiten werden jeweils durch die Geschäftsführung des Tieber Freizeitzentrums festgesetzt.

 

§ 4 – Eintrittskarten
Der Badegast erhält gegen Zahlung des gesondert zu dieser Badeordnung im Tarif für das Tieber Freizeitzentrum eine Eintrittskarte. Einzelkarten gelten jeweils nur für den
betreffenden Tag. Sie verlieren beim Verlassen des Bades ihre Gültigkeit. Dauerkarten sind nicht übertragbar. Die gelösten Eintrittskarten sind aufzubewahren und den Beauftragten des
Tieber Freizeitzentrums auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht zurückgezahlt. Für verloren gegangene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

 

§ 5 – Zutritt
Der Zutritt zum Tieber Freizeitzentrum ist grundsätzlich nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet.
 

§ 6 – Verhalten im Bad
(1) Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung nicht entspricht. Sie haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
 

(2) Es ist insbesondere nicht gestattet:
1. das störende Betreiben von Rundfunkgeräten, Plattenspielern,
Kassettenrecordern, CD-Playern und Musikinstrumenten sowie sonstiges Lärmen im Bad
 

2. das Spucken auf den Boden und in das Badewasser,
 

3. das Wegwerfen oder Liegenlassen von Glas oder anderen scharfen Gegenständen,
von Obstschalen, Papier und Abfällen aller Art,
 

4. das Untertauchen von Badegästen
 

5. die Belästigung der Badegäste durch sportliche Übungen und Spiele außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche,
 

6. das Mitbringen von Tieren.

 

§ 7 – Besondere Vorschriften für die Benutzung des Badebereiches
1. Nichtschwimmern und unsicheren Schwimmern ist es nicht gestattet, den Schwimmbereich zu benutzen.

2. Jede Verunreinigung des Badewassers, die Verwendung von Seife, Bürsten und anderen Reinigungsmitteln sind nicht gestattet.

3. Während der allgemeinen Badezeit sind Ballspiele jeglicher Art nur gestattet, wenn hierdurch andere Badegäste nicht belästigt werden.

4. Bei Gewitter müssen die Badegäste den Badebereich sofort verlassen, da Lebensgefahr besteht.

 

§ 8 – Badebekleidung
Der Aufenthalt im Tieber Freizeitzentrum ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Sie hat den allgemein geltenden Begriffen von Anstand und Moral zu entsprechen und farbecht zu
sein.

 

§ 9 – Benutzung der Badeeinrichtungen
Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln, jede Beschädigung und Verunreinigung ist untersagt. Bei Beschädigungen und Verunreinigungen ist der Verursacher verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, anderenfalls führt das Tieber Freizeitzentrum dies auf dessen Kosten aus.

 

§ 10 – Betriebshaftung
(1) Bei Unfällen tritt die Haftung nur ein, wenn ein Verschulden des Tieber Freizeitzentrums oder deren Beauftragten nachgewiesen wird. Die Benutzung des Bades und seiner gesamten Einrichtungen oder Geräte erfolgt auf eigene Gefahr, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Personals nachgewiesen wird.

(2) Für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen. Im Übrigen ist die Haftung für die abhanden gekommenen oder beschädigten Sachen ausgeschlossen.

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